Die Regierung verlängert den Ausnahmezustand aufgrund von COVID-19 bis zum 31. Mai

Die Änderung erfolgt nach der Ankündigung des Gesundheitsministeriums, aus der hervorgeht, dass die optionale Verwendung der Maske ab Mai an öffentlichen Orten zulässig ist.

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Am vergangenen Samstag wurde bekannt gegeben, dass die von Pedro Castillo geführte Regierung die Verlängerung des Zustand des nationalen Notstands für einen Zeitraum von 31 Tagen aufgrund der Pandemie und der neuen Gesundheit Vorschriften, die ab Mai gelten werden.

In diesem Zusammenhang legt das Oberste Dekret Nr. 041-2022-PCM fest, dass diese Maßnahme ab Sonntag, dem 1. Mai 2022, in Kraft tritt und deren Gültigkeit bis zum 31. desselben Monats verlängert wird.

In Anbetracht dessen verlängerte die Präsidentschaft des Ministerrates die von der DS-Nr. 016-2022-PCM am 28. Februar 2022 und der im März erlassenen DS-Nr. 030-2022-PCM festgelegten Fristen, in denen die Grenzen erklärt wurden, die zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung erforderlich sind, gestört durch die Folgen des Coronavirus Wellen, unter denen Peru litt.

Es sei darauf hingewiesen, dass während des Zeitraums, in dem das Gesetz in Kraft ist, die Ausübung mehrerer Rechte, die durch die Politische Verfassung von 1993 geschützt sind, eingeschränkt wird, einschließlich der Freiheit und Sicherheit der Person, der Unverletzlichkeit des Hauses sowie der Versammlungs- und Durchgangsfreiheit im Gebiet, die in das Kapitel der Charta Magna, das den Grundrechten der Bürger gewidmet ist.

In diesem neuen Dokument, das von der Exekutive veröffentlicht wurde, wird argumentiert, dass die im Februar erlassene Änderung von Artikel 3 des Obersten Dekrets, in dem insbesondere Bestimmungen wie die Einhaltung des Abstands von einem Meter aus Sicherheitsgründen sowie die obligatorische Verwendung von Masken für offene und geschlossene Räume festgelegt wurden. ohne Ort für Berufung und andere Maßnahmen.

Diese Änderung ist auf die jüngste Ankündigung des Gesundheitsministeriums zurückzuführen, in der es heißt, dass die optionale Verwendung der Maske ab Mai an öffentlichen Orten unter Einhaltung bestimmter Vorschriften zulässig ist.

Infobae

In der DS-Nr. 041-2022-PCM erwähnt, dass „in Abteilungen mit 80% COVID-19-Impfschutz für Personen ab 60 Jahren mit 3 Dosen und 80% COVID-19-Impfabdeckung für Personen ab 12 Jahren mit 2 Dosen das Tragen von Masken in offenen Räumen optional ist, vorausgesetzt, es ist garantiert physisch oder Körperdistanzierung, Maßnahmen, die je nach epidemiologischem Kontext geändert werden könnten“.

RECHTE, DIE AUSGESETZT SIND

Recht auf Freiheit: Rechtssubjekte können sich an jeder Art von Aktivität beteiligen, die die Ausübung anderer Grundrechte als der Freiheit beinhaltet, solange sie nicht gegen die Normen verstoßen, aus denen sich die öffentliche Ordnung, gute Sitten und solche, die zwingend erforderlich sind, zusammensetzen.

Unverletzlichkeit des Wohnsitzes: Rechtssubjekte können jede andere Person daran hindern, ihr Haus zu betreten, um Ermittlungen, Durchsuchungen oder andere Gründe durchzuführen, wenn sie dies nicht genehmigen oder wenn Dritte keine gerichtliche Anordnung haben. Sie dürfen es jedoch nicht verhindern, im Falle eines Flagrante-Delikts oder einer sehr ernsten Gefahr seiner Ausübung.

Versammlungsfreiheit: Rechtssubjekte können sich ohne vorherige Ankündigung sowohl an privaten Orten als auch für die Öffentlichkeit zusammenschließen, versammeln oder versammeln, solange sie dies friedlich tun. Im Gegenteil, Treffen an öffentlichen Orten oder auf Straßen bedürfen einer Vorankündigung der Behörde, die sie nur aus nachgewiesenen Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit verbieten kann.

Durchgangsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets: Die Rechtssubjekte können sich grundsätzlich innerhalb des Staatsgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, und auch außerhalb des Staatsgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, frei bewegen, was bedeutet, dass sie wählen können, wo sie leben möchten. Außer aus gesundheitlichen Gründen oder auf gerichtliche Anordnung oder in Anwendung des Ausländergesetzes.

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