Am Dienstag, den 19. April, lehnte die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (GEP) die Vorlage zweier ehemaliger Führer ab, eines ehemaligen Kongressabgeordneten und eines ehemaligen Amtsträgers im Zusammenhang mit Parapolitik in der Abteilung von Bolívar, weshalb sie von der Zuständigkeit der Übergangsjustiz ausgeschlossen wurden.
Dies wurde von der Kammer für die Definition von Rechtssituationen des Friedensgerichts in Bezug auf die Anträge des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Barranco de Loba Uldarico Toloza Tundeno bestätigt; der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Arenal del Sur Héctor Rodelo Zayas; der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Arenal del Sur Héctor Rodelo Zayas; der ehemalige Kongressabgeordneter Miguel Ángel Rangel Sosa; und der ehemalige Direktor des Gesundheitsministeriums von Cartagena (DSC) und der ESE Cartagena Lucio Rangel Sosa, die die Anforderungen der Einreichung nicht erfüllt hätten.
„Infolgedessen kommt die Unterkammer zu dem Schluss, dass die Herren Héctor Rodelo Zayas und Uldarico Toloza Tundeno keine echten und echten Vorschläge vorgelegt haben, die zur Verwirklichung der Ziele der Übergangsjustiz beitragen würden, da sie keine Informationen lieferten, die zur Klärung der Gründe beitragen würden. warum politische Führer und regionale Wirtschaftsfaktoren zur Konsolidierung illegaler bewaffneter Gruppen beigetragen haben, die der Zivilbevölkerung und den demokratischen Prinzipien so viel Schaden zugefügt haben „, sagte das GEP.
Die Kammer stellte außerdem fest, dass die von den ehemaligen Führern eingereichten Rechtsbehelfsvorschläge ebenfalls nicht akzeptiert werden, da sie nicht den vom Gericht festgelegten Standards entsprechen, während ihnen die Vorlage als Dritte und andere staatliche Vertreter bei Mitgliedern der öffentlichen Gewalt (Aenifpu) verweigert wurde.
Das Friedensgericht lehnte seinerseits den Antrag auf Einreichung von Miguel Ángel Rangel Sosa ab, der wegen seiner Verbindungen zu den Vereinigten Selbstverteidigungskräften Kolumbiens (AUC) verurteilt wurde, weil er seine Vorlage am 9. September 2019 beim Friedensgericht eingereicht hatte, als die Gelegenheit abgelaufen war, weil er eine Laufzeit von drei Monaten, seit er das Unternehmen in Kraft getreten hatte.
In ähnlicher Weise wies das GEP darauf hin, dass er im Fall von Lucio Rangel Sosa „widerwillig“ auf die Anforderungen reagieren muss, um den Akt der Unterwerfung der Übergangsjustiz zu unterzeichnen und einen klaren, konkreten und geplanten Kompromissvorschlag (CCCP) vorzulegen, obwohl er seine Bereitschaft zum Ausdruck brachte, sich zu unterwerfen Gericht, „stellt einen Spott und Respektlosigkeit gegenüber Opfern und Justiz dar, die keine andere Antwort haben können, als ihren Antrag auf Einreichung abzulehnen und sie endgültig aus diesem Übergangsjustizsystem auszuschließen“.
„Auf der Grundlage des Vorstehenden und da das GEP in einem Urteil über die Prävalenz der Gerichtsbarkeit 127 nicht seine vorherrschende Zuständigkeit übernimmt, werden die Herren Uldarico Toloza Tundeno, Héctor Rodelo Zayas, Miguel Ángel und Lucio Rangel Sosa von der Zuständigkeit dieser Gerichtsbarkeit ausgeschlossen und dass das Justizsekretariat nach Vollstreckung dieser Entscheidung die von den ordentlichen Gerichten übermittelten Akten an die Herkunftsrichterämter zurücksendet, damit diese ihre Zuständigkeit wieder aufnehmen und das Verfahren in dem Staat fortsetzen, in dem sie sich befinden „, schloss das GEP.
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