FGR bereitet eine neue Anklage gegen Emilio Lozoya vor

Dies wäre der dritte Fall gegen den Direktor von Pemex in der sechsjährigen Amtszeit von Enrique Peña Nieto

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Fotografía de archivo donde aparece el exdirector de Petróleos Mexicanos (Pemex) Emilio Lozoya. EFE/José Méndez
Fotografía de archivo donde aparece el exdirector de Petróleos Mexicanos (Pemex) Emilio Lozoya. EFE/José Méndez

Am Dienstag wird der ehemalige Direktor von Petroleos Mexicanos (Pemex), Emilio Lozoya, per Videokonferenz im Nordgefängnis einer ersten Anhörung gegenüberstehen, in der die Generalstaatsanwaltschaft (FGR) eine neue Anklage gegen den ehemaligen Beamten vorlegen würde.

Laut El Universal würde die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Alejandro Gertz Manero Lozoya Austin des Steuerbetrugs beschuldigen.

In dem Verfahren, das von Richter Felipe de Jesús Delgadillo Padierna geleitet wird, wird die FGR Anklage gegen Lozoya Austin wegen eines mutmaßlichen Betrugs erheben, der von der Bundesstaatsanwaltschaft gemeldet wurde.

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Die Medien sagten, dass laut Bundesquellen die Verteidigung des ehemaligen Generaldirektors von Pemex beschlossen habe, per Videokonferenz zu erscheinen, um den Vorwurf der FGR zu hören und die Argumente geltend zu machen, die erforderlich sind, um eine Verbindung zum Prozess zu vermeiden.

In diesem Fall wäre dies der dritte Fall gegen die Person, die in der sechsjährigen Amtszeit von Enrique Peña Nieto Direktor von Pemex war, da er derzeit mit dem Prozess der Geldwäsche, des unregelmäßigen Kaufs der agronitrogenen Düngemittelanlage und der kriminellen Vereinigung durch verbunden ist angeblich Bestechungsgelder von der brasilianischen Baufirma Odebrech t.

Am 11. April fand eine Zwischenanhörung für den Fall Agronitrogenados statt. Die Anhörung unter der Leitung von Richter José Artemio Zúñiga dauerte nur 15 Minuten, in denen die Stundung für eine Reparationsvereinbarung beantragt wurde, die positiv vereinbart wurde, da die Parteien beabsichtigen, eine Vereinbarung zu schließen, die auf die jeweilige Reparatur des Schadens reagiert.

Die Parteien erklärten auch, dass sie Gespräche führen werden, um die Wiedergutmachungsvereinbarung zu definieren und abzuschließen. Es wird daher geschätzt, dass es einige Wochen länger dauern wird.

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Es ist erwähnenswert, dass, obwohl die Wiedergutmachungsvereinbarung in einigen Medien bereits überschritten worden war, weder Lozoyas Verteidigung noch Pemex bis heute Morgen Stellung zu der Vereinbarung abgegeben hatten, die dem Richter kurz vorgelegt wurde.

Nach einigen journalistischen Berichten besteht die Vereinbarung, die die Freiheit von Emilio Lozoya wiederherstellen könnte, jedoch aus der Zahlung von 10,7 Millionen US-Dollar, die ihm nicht nur als Wiedergutmachung des Schadens dienen, sondern auch die bedingte Aussetzung des Strafverfahrens gegen ihn ermöglichen könnten.

Angesichts der Möglichkeit, eine Wiedergutmachungsvereinbarung zu erzielen, reichte die zivile Organisation Tojil beim Bundesrichter des nördlichen Gefängnisses, José Artemio Zúñiga Mendoza, einen formellen Antrag mit dem Titel amicus curiae ein, um jegliche Wiedergutmachungsvereinbarung oder Chancenkriterien abzulehnen, die dies ermöglichen würden Der frühere Pemex-Direktor Emilio Zúñiga Mendoza Lozoya vermeidet einen Prozess für die Fälle Odebrecht und Agronitrogenados.

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In einer Erklärung wies Tojil darauf hin, dass jede Reparationsvereinbarung oder jedes Chancenkriterium, an dem Emilio Lozoya beteiligt ist, gegen das Gesetz verstößt, da es sich um einen Fall von öffentlichem Interesse im Zusammenhang mit einem Korruptionsfall handelt, zusätzlich zu der Tatsache, dass das Verbrechen der Geldwäsche keine Reparationsvereinbarungen zulässt.

In Bezug auf die Entschlossenheit von Emilio Lozoya, den Schaden zu reparieren, der durch den überteuerten Kauf des Werks Agronitrogenados verursacht wurde und für das er der Geldwäsche beschuldigt wird, versicherte Tojil, dass die strafrechtliche Regelung nach dem strafrechtlichen Rahmen dafür nicht angemessen ist Straftat.

Sie erklärten, dass das Gesetz diese Art der „Vergebung“ nur für Verbrechen vorsieht, gefolgt von Beschwerden, für schuldige (unbeabsichtigte) rechtswidrige Verbrechen oder für Eigentumsverbrechen (wie Diebstahl oder Betrug). Nach Ansicht von Tojils Anwälten passt der Fall von Emilio Lozoya in keinen dieser Fälle.

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