Ein bolivianisches Gericht entschied am Montag, dass eines der Verfahren gegen die ehemalige Interimspräsidentin von Bolivien, Jeanine Áñez, unter dem Urteil über die Verantwortung und nicht wie ursprünglich vorgeschlagen mit gewöhnlichen Mitteln stattfinden wird.
Der Fall, der in die besondere Gerichtsbarkeit überführt wird, die jetzt im Parlament geprüft werden muss, hängt mit einer Ernennung zusammen, die Áñez während seiner Verwaltung im Jahr 2020 in der Bolivian Food Company (EBA) getroffen hat.
Im Gespräch mit EFE versicherte die Anwältin Norka Cuéllar, eine der Vertreter des ehemaligen Präsidenten, dass die vierte Strafkammer von La Paz „die Rechtsstaatlichkeit in diesem Prozess wiederhergestellt hat“, da die Staatsanwaltschaft die Aufrechterhaltung des Falls über normale Kanäle beantragt habe.
Cuéllar erklärte, dass die Verteidigung des ehemaligen Staatsoberhauptes „niemals Straflosigkeit anstrebte, sondern auf dem Weg zu den ehemaligen Präsidenten des Landes strafrechtlich verfolgt werden sollte“, weshalb der Prozess nun in die Gesetzgebung übergeht.
Es ist angemessen, dass das Parlament den Fall annimmt, der im Voraus mit zwei Dritteln der Abstimmung genehmigt werden muss, dh mit Zustimmung der Opposition, da die regierende Bewegung für den Sozialismus (MAS) nicht genug hat, um diesem Urteil nachzugeben.
Das Verfahren sieht auch vor, dass dieses Verfahren an das Büro des Generalstaatsanwalts und den Obersten Gerichtshof des Landes verwiesen wird, die den Fall auf gesetzlicher Ebene verfolgen müssen.
Im Parlament gibt es auch andere Fälle gegen den ehemaligen Interimspräsidenten, wobei die Anklage gegen den Tod von mehr als zwanzig Zivilisten bei den sogenannten Massakern von Sacaba und Senkata im Jahr 2019 am wichtigsten ist.
Die Resolution wurde am Montag veröffentlicht, als eine neue Anhörung zum ordentlichen Prozess gegen den Fall „Staatsstreich II“ stattfand, in dem Áñez Verbrechen wie Pflichtverletzungen und Resolutionen gegen die Verfassung beschuldigt wird.
Áñez ist seit März 2021 inhaftiert und wurde zunächst des Terrorismus, des Aufruhrs und der Verschwörung im Fall „Staatsstreich I“ beschuldigt, der zunächst vier Monate präventiver Haft anordnete und sie dann auf sechs Monate verlängerte.
Dann wurde der „Staatsstreich II“ -Prozess eröffnet, der dazu diente, seine Haft um einen ähnlichen Zeitraum zu verlängern.
Letzterer Fall basiert auf dem Vorwurf der Regierung und des MAS, der feststellt, dass Áñez nach dem Rücktritt des damaligen Präsidenten Evo Morales, seines Vizepräsidenten und der Leiter des Senats und der Abgeordnetenkammer illegal die Präsidentschaft des Landes übernommen hat.
Die Verteidigung von Áñez stellt ihrerseits sicher, dass Ende 2019 aufgrund des Verzichts auf die gesamte Nachfolgelinie ein Machtvakuum herrschte und dass es sich an die Verfahren der Verfassung hielt.
(Mit Informationen von EFE)
LESEN SIE WEITER: