Ecuador: Das Verfassungsgericht entschied, dass der Kongress Lassos teilweises Veto gegen das Gesetz über Abtreibung wegen Vergewaltigung erlässt

Der ecuadorianische Gesetzgeber hatte dem Gerichtshof eine verfassungsrechtliche Konsultation zum Einwand des Präsidenten vorgelegt.

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Activistas de colectivos feministas se
Activistas de colectivos feministas se manifiestan en favor de la despenalización del aborto, en una fotografía de archivo. EFE/José Jácome

Die Richter des Verfassungsgerichts entschieden den Antrag des ecuadorianischen Kongresses, Guillermo Lassos teilweises Veto gegen das Gesetz zu erlassen, das den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch für Mädchen, Jugendliche und Frauen im Falle einer Vergewaltigung garantiert, für unzulässig. Die Abstimmung der Richter war einstimmig. Mit diesem Ergebnis müssen die ecuadorianischen Gesetzgeber bis zum Freitag über Lassos teilweisen Einwand entscheiden.

In der ersten Aprilwoche reichten ecuadorianische Kongressabgeordnete dem Gerichtshof eine Verfassungskonsultation vor. Die Gesetzgeber argumentierten, dass Lassos Beobachtungen zum Gesetz durch angebliche Verfassungswidrigkeiten gerechtfertigt seien, und waren daher der Ansicht, dass die höchste Verfassungsbehörde entscheiden sollte, ob die von Lasso erhobenen Einwände gegen die in der ecuadorianischen Verfassung festgelegten Vorschriften verstoßen oder nicht. Die Initiative wurde von 75 von 137 Mitgliedern der Versammlung angenommen.

Laut dem Gesetzgeber argumentieren 60 von den 61 Einwänden von Präsident Lasso gegen den Gesetzentwurf mutmaßliche Verfassungswidrigkeiten, weshalb sie es für angemessen hielten, dass der Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes qualifiziert.

In dem Urteil des Verfassungsgerichts hat das Oberste Gericht darauf hingewiesen, dass die Aktion der Nationalversammlung, das teilweise Veto des Präsidenten vor dem Gerichtshof einzureichen, nicht legal ist. Darüber hinaus betonten die Richter, dass der Gesetzgeber die vorherige Verfassungskontrolle eines Gesetzes nicht beantragen kann.

In Bezug auf die Einwände von Präsident Lasso erklärten die Richter in ihrer Ansicht, dass das teilweise Veto von der Exekutive nicht als Einwand wegen Verfassungswidrigkeit eingestuft wurde. Die Richter wiesen darauf hin, dass es nicht in der Zuständigkeit der Nationalversammlung liegt, das Veto auszulegen oder zu qualifizieren, selbst wenn der Text des Teilvetos die Verfassung zitiert oder sich darauf stützt, um den Inhalt der Bemerkungen zu argumentieren. Aus diesem Grund kann der Einwand des Präsidenten keiner vorherigen verfassungsmäßigen Kontrolle unterliegen.

Der Präsident der Nationalversammlung, Guadalupe Llori, berief die Gesetzgeber am Donnerstag zu einer Plenarsitzung ein, um mehr über Lassos teilweises Veto gegen den Gesetzentwurf zur Abtreibung bei Vergewaltigung zu erfahren. In dieser Sitzung müssen die Mitglieder der Versammlung über das Veto entscheiden.

Guillermo Lassos teilweises Veto

Zu den Einwänden des Präsidenten gehört, dass die Nationalversammlung das Verfahren für den Schwangerschaftsabbruch in Vergewaltigungsfällen als Recht definiert. Diese Konzeptualisierung würde gegen die Rechtsordnung verstoßen. Laut Lassos teilweisem Veto kann Abtreibung nicht als verfassungsmäßiges Recht angesehen werden und stellt sicher, dass die Anerkennung als solches gegen Artikel 45 der Verfassung verstoßen würde, der vorschreibt, dass „der Staat das Leben anerkennt und garantiert, einschließlich Pflege und Schutz vor Empfängnis“.

Nach Angaben der Exekutive hat der Kongress die Entscheidung des Verfassungsgerichts übertroffen, das im April 2021 den Text eines Artikels aus dem Umfassenden Strafgesetzbuch von Ecuador gestrichen und die Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung für alle Frauen entkriminalisiert hat, die Opfer dieser Art von Sex geworden sind Gewalt. Zu diesem Zeitpunkt ordnete das Gericht die Versammlung an, Gesetze über den Zugang zu Abtreibungen in Fällen von Vergewaltigung zu erlassen. Laut Lasso halten sich die Gesetzgeber in solchen Fällen nicht an die definierenden Anforderungen für den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.

Infobae

Das teilweise Veto des Präsidenten beruht auf der Tatsache, dass die Kriegsdienstverweigerung im Rahmen des Gesetzes über den Zugang zu Abtreibungen bei Vergewaltigung gegen Artikel 84 der Verfassung verstößt, der besagt, dass „in keinem Fall die Reform der Verfassung, der Gesetze, anderer Rechtsnormen oder Handlungen der Behörde verletzt wird in der Verfassung anerkannte Rechte“. Die Kriegsdienstverweigerung der Ärzte war einer der am meisten diskutierten Punkte innerhalb des Projekts, da es im Gesundheitsnetzwerk Zentren gibt, in denen nur ein Arzt zuständig ist. Wenn dieser Fachmann sich also weigert, im Falle einer Vergewaltigung eine Abtreibung durchzuführen, würde der Zugang des Opfers zu diesem Verfahren verletzt.

Der Originaltext sah vor, dass Abtreibungen aufgrund von Vergewaltigung in Ecuador bis zu 12 Wochen durchgeführt werden konnten, mit Ausnahme von Mädchen, Jugendlichen und Frauen aus ländlichen und indigenen Gebieten, da für sie die Frist auf 18 Wochen verlängert wurde. Das Argument der Befürworter des Entscheidungsrechts war, dass in diesen Bevölkerungsgruppen der Zugang zu Einrichtungen für sexuelle Gesundheit begrenzt ist. Die Antwort auf den Einwand des Präsidenten legt nahe, dass sich die Frist auf die Lebensfähigkeit des Fötus und nicht auf die schwangere Frau bezieht. In diesem Fall sollte die Lebensfähigkeit des Fötus als autonomer Organismus seiner schwangeren Frau für alle Frauen unabhängig von Alter oder Herkunft gleich sein.

Der teilweise Einwand des Präsidenten im weiteren Sinne bedeutet, dass der Präsident der Republik berechtigt ist, Änderungen an einem von der Nationalversammlung genehmigten Rechtstext vorzuschlagen. Das teilweise Veto bedeutet jedoch nicht, dass Abtreibung erneut strafrechtlich unter Strafe gestellt wird, sondern dass beispielsweise andere zeitliche Vorgaben vorgeschlagen werden.

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