Mehr als fünfzehn Stände im Einkaufszentrum „Santa Rosa“ im Bezirk Los Olivos wurden von einer Gruppe von Kriminellen in einem eine Nacht. Die Schläger handelten mit großer Geschwindigkeit und wurden von Überwachungskameras erwischt.
Die Diebe traten durch eines der Fenster im zweiten Stock ein. So betraten sie zuerst ein Restaurant und nahmen mit beweglichen Tischen und Stühlen die Fernseher auf dem Gelände und das an diesem Tag gesammelte Geld weg.
Dann gingen sie in den ersten Stock hinunter und brachen die Schlösser der anderen Räumlichkeiten auf. Daher nahmen sie sowohl die neu gekauften Waren als auch das gesammelte Geld mit. Einige Händler wiesen darauf hin, dass sie das Geld nahmen, mit dem sie die Miete bezahlen konnten. In der Morgendämmerung waren einige Stände noch geöffnet, so wie die Übeltäter sie verließen.
Händler sind misstrauisch gegenüber Personen in ihrer Nähe oder dem Einkaufszentrum, da der Raub schnell stattfand und eindeutig geplant war. Daher fordern sie die Behörden auf, diese Übeltäter zu identifizieren, da sie bei Null anfangen müssen, um das Gestohlene ersetzen und weiterarbeiten zu können. trotz der Unsicherheit.
Die Kriminalitätswelle wird erlebt, obwohl es in Lima und Callao eine Ausgangssperre gibt. Dies wurde erstmals am 2. Februar angewendet, wurde aber seitdem erweitert.
WAS IST EIN AUSNAHMEZUSTAND?
Dies ist eine verfassungsmäßige Maßnahme, die vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung des Ministerrates beschlossen werden kann und nur für einen bestimmten Zeitraum sein. Sie können sich für das gesamte Staatsgebiet oder für einen bestimmten Sektor bewerben.
Es wird erklärt, wenn es „Störungen des Friedens oder der inneren Ordnung, Katastrophen oder schwerwiegende Umstände gibt, die das Leben der Nation beeinträchtigen“. Artikel 137 der Verfassung besagt, dass sie 60 Tage nicht überschreiten darf und wird bei Bedarf durch ein neues Dekret verlängert.
Während des für Lima und Callao festgelegten Zeitraums werden die verfassungsmäßigen Rechte ausgesetzt:
Recht auf Freiheit: Rechtssubjekte können sich an jeder Art von Aktivität beteiligen, die die Ausübung anderer Grundrechte als der Freiheit beinhaltet, solange sie nicht gegen die Normen verstoßen, aus denen sich die öffentliche Ordnung, gute Sitten und solche, die zwingend erforderlich sind, zusammensetzen.
Unverletzlichkeit des Wohnsitzes: Rechtssubjekte können jede andere Person daran hindern, ihr Haus zu betreten, um Ermittlungen, Durchsuchungen oder andere Gründe durchzuführen, wenn sie dies nicht genehmigen oder wenn Dritte keine gerichtliche Anordnung haben. Sie dürfen es jedoch nicht verhindern, im Falle eines Flagrante-Delikts oder einer sehr ernsten Gefahr seiner Ausübung.
Versammlungsfreiheit: Rechtssubjekte können sich ohne vorherige Ankündigung sowohl an privaten Orten als auch für die Öffentlichkeit zusammenschließen, versammeln oder versammeln, solange sie dies friedlich tun. Im Gegenteil, Treffen an öffentlichen Orten oder auf Straßen bedürfen einer Vorankündigung der Behörde, die sie nur aus nachgewiesenen Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit verbieten kann.
Durchgangsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets: Die Rechtssubjekte können sich grundsätzlich innerhalb des Staatsgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, und auch außerhalb des Staatsgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, frei bewegen, was bedeutet, dass sie wählen können, wo sie leben möchten. Außer aus gesundheitlichen Gründen oder auf gerichtliche Anordnung oder in Anwendung des Ausländergesetzes.