Das Verfassungsgericht schützt die Rechte einer Frau, die im staatlichen Krankenhaus Opfer sexuellen Missbrauchs wurde

Das Oberste Gericht wies darauf hin, dass die Behörden den verfassungsmäßigen Ansatz zur Wahrung der Grundrechte des Opfers hätten annehmen können. Das Urteil gab einem Richter aus Pereira 20 Tage Zeit, um über die Zulassung der eingereichten Klage zu entscheiden.

Das Verfassungsgericht gab an diesem Donnerstag, dem 7. April, die Entscheidung bekannt, die Rechte einer Frau zu schützen, der die Zulassung eines Antrags auf direkte Wiedergutmachung verweigert wurde, weil sie in einem staatlichen Krankenhaus Opfer sexuellen Missbrauchs geworden war. Das Oberste Gericht ordnete an, dass seine Klage zugelassen wird, nachdem die 2017 erteilte Verurteilung gegen den Täter aufgehoben worden war.

Die Ereignisse ereigneten sich im Juli 2012, als der Bürger von einem Notarzt in einem Krankenhaus in Dosquebradas in Risaralda sexuell missbraucht wurde. Trotz der Tatsache, dass der Arzt während des Strafverfahrens in erster Instanz freigesprochen wurde, verurteilte ihn das Oberste Gericht von Pereira später, und die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs lehnte den Kassationsantrag ab, weshalb die Entscheidung im November 2017 vollstreckbar war.

Das Opfer reichte daraufhin einen Antrag auf direkte Wiedergutmachung gegen die Abteilung von Risaralda und gegen das Krankenhaus ein, aber ein Verwaltungsrichter in Pereira wies ihn mit der Begründung zurück, dass das Phänomen des Ablaufs wirksam sei.

In Anbetracht dessen erklärte die neunte Überprüfungskammer: „Um die administrative Verantwortung zu bestimmen, war es notwendig, dass der Arzt strafrechtlich verurteilt worden war, damit die Regel, die von zwei Jahren spricht, um den Verfall für gezählt zu erklären, nicht rechtzeitig interpretiert werden konnte Ereignisse sind eingetreten“.

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Die Kammer des Gerichtshofs betonte: „Die Justizbehörden hätten eine Auslegung von Artikel 164 des CPACA akzeptieren können, die eher einem verfassungsmäßigen Ansatz entspricht, der auf der Wahrung der Grundrechte und vor allem unter Berücksichtigung der ganz besonderen Umstände im Zusammenhang mit der spezielle Fall“.

„Es war nicht genug mit dem Missbrauch und dem sexuellen Missbrauch, den das Opfer ertragen musste, noch mit den Konsequenzen, die diese Episode für sie hatte, aber sie musste sich auch den für den Strafprozess typischen Verzögerungen und Ritualen unterziehen, in denen sie sich eindeutig der öffentlichen Kontrolle aussetzen und sich verständlicherweise erinnern musste unerträgliche Passagen der Situation, der sie infolge von Vergewaltigung ausgesetzt war „, wies das Verfassungsgericht darauf hin.

Es sei darauf hingewiesen, dass der ernannte Arzt Jorge Eduardo Chavarriaga Quiceno ist, der Ende 2016 in Manizales gefangen genommen wurde, nachdem er mehrere Monate vor der Justiz flüchtig war. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft wurde er wegen missbräuchlichen fleischlichen Zugangs zu einer Person angeklagt, die nicht widerstehen konnte.

Die Untersuchung der Untersuchungsstelle ergab, dass das Opfer, als es in medizinische Notfälle ging, an Chavarriaga Quiceno verwiesen wurde, der nach den Beweisen, die die Untersuchung und das Urteil des Gerichts unterstützten, den Schwächezustand des Patienten ausnutzte, der unter dem Einfluss stand einer Droge und missbrauchte sie in einem Büro.

Bei der Verurteilung wurde der Gesundheitszustand der Frau berücksichtigt, der es ihr nicht erlaubte, auf den Angriff zu reagieren, sie fanden Spuren von Sperma auf ihren Kleidern und es wurde angenommen, dass ihre Aussage wahrheitsgemäß war, ebenso wie die einer anderen Frau, die zum selben Arzt ging und er sie andeutete und ihre Beine berührte.

Der High Court erinnerte daran, dass die Verfassung und der internationale Menschenrechtsrahmen, zu dem sich der kolumbianische Staat verpflichtet hat, Frauen, insbesondere solchen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, besonderen Schutz bieten. In diesem Urteil wurde ein Verwaltungsrichter von Pereira angeordnet, der 20 Tage Zeit hat, um über die Zulassung der eingereichten Beschwerde zu entscheiden.

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