Die Staatsanwaltschaft erläuterte die Maßnahmen, die sie als Reaktion auf die Drohungen gegen die offizielle Angelica Monsalve ergriffen hat

„Wenn mich jemand verletzen will, mache ich niemanden verantwortlich, wir wissen bereits, wer die Verdächtigen sind“, sagte das Opfer

Es war am 4. April, als die Generalstaatsanwaltschaft Beschwerden über die Drohungen gegen Angelica Monsalve erhielt. In einer am 6. April veröffentlichten Pressemitteilung führte die Agentur auf, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um das Leben des Staatsanwalts zu schützen, der an die Circuit-Richter der Sektionsdirektion von Bogotá delegiert wurde. „Aufgrund der angeblichen Drohungen hat die Generalstaatsanwaltschaft der Nation sofort die folgenden Maßnahmen durchgeführt“, sagte er in der Erklärung.

Zunächst erklärte die Agentur, dass Angelica María Monsalve telefonisch kontaktiert wurde, um sie vor den Geschehnissen zu warnen. Es war die stellvertretende Generalstaatsanwältin der Nation, Marta Mancera, die sie davor warnte, dass angeblich eine kriminelle Bande einen Plan zur Ermordung inszenierte. Danach, so das Unternehmen, wurde ein Untersuchungsprozess eingeleitet, um zu klären, was gemeldet wurde. An dieser Untersuchung wurden die Teilnahme eines Staatsanwalts der Fachdirektion gegen Menschenrechtsverletzungen und eines Teams der Justizpolizei, das sich aus Mitgliedern des CTI und der Nationalen Polizei zusammensetzt, zur Teilnahme aufgefordert.

Hinzu kam der Antrag der Abteilung für Schutz und Unterstützung des Amtes des Generalstaatsanwalts der Nation. Von dort aus wurde eine technische Bedrohungs- und Risikobewertung des Opfers durchgeführt. „Die Abteilung für Schutz und Unterstützung der FGN hat dem Server gemäß den Bestimmungen von Artikel 148 Absatz der Resolution 1006 vom 26. März 2016 ein System zur Sicherheit von Personen und Einrichtungen zugewiesen, um sein Leben und seine persönliche Integrität zu gewährleisten“, das Dokument liest.

Am 5. April wurde das Opfer in einem Treffen zwischen dem Direktor für Schutz und Unterstützung der Staatsanwaltschaft und Angelica Monsalve um seine Zustimmung gebeten, mit der Bedrohungs- und Risikobewertung zu beginnen, wie es das Gesetz 1581 von 2012 über den Datenschutz vorschreibt. Wie von der Staatsanwaltschaft betont, hat Monsalve diesem Prozess nicht zugestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Sicherheitssystem, das es seit einiger Zeit hat, nicht gestrichen wurde. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die in Resolution 1006 von 2016 in den Artikeln 155 und 156 vorgesehenen Maßnahmen, die sich auf den Wechsel des Arbeitsplatzes und die Neuzuweisung des Prozesses beziehen, nicht umgesetzt wurden.

In einem Interview mit W Radio betonte Angelica María Monsalve am Morgen des Mittwochs, dem 6. April, dass „ich ihnen ein Dokument unterschreiben müsste, um eine Sicherheitsstudie zu genehmigen, die eine Bewertung liefert. Es ist, als ob ich dem Staatsanwalt oder dem Schutzdirektor einen Blankoscheck geben würde (...)“

Monsalve warnt davor, dass das Risiko, diesen Schutz zu akzeptieren, in Artikel 155 der Resolution 1006 von 2016 der Generalstaatsanwaltschaft dargelegt ist, in dem es heißt: „Für den Fall, dass das Risiko außergewöhnlich ist, wird eine Adressänderung vorgenommen, die als Änderung des Arbeitsplatzes des Servers verstanden wird befindet sich in der Generalstaatsanwaltschaft der Nation, an einem anderen Ort im Land, abseits der Risikozone“.

„Wenn mich jemand verletzen will, werde ich niemanden zur Verantwortung ziehen, wir wissen bereits, wer die Verdächtigen sind, wer den Verkehr beeinflusst hat, um diese Justiz zu behindern. Wenn mich jemand verletzen wollte, könnten es die Leute sein, die von mir qualifiziert und darauf hingewiesen wurden und die es waren beleidigt durch meine Aussagen. Ich fühle mich jedoch auch von diesen Leuten nicht bedroht „, fügte sie hinzu.

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