Es gibt bereits einen Termin für die Anhörung gegen die Wahl des Standesbeamten Alexander Vega

Der Prozess war drei Jahre lang im Büro des Richters des Staatsrates Luis Alberto Álvarez Parra träge, und ab dem 4. Mai werden die genannten Personen angehört.

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Der Richter der Fünften Kommission des Staatsrates, Luis Alberto Álvarez Parra, achtete schließlich auf das Verfahren gegen die Wahl des Nationalen Standesbeamten für Zivilstand, Alexander Vega, der seit 2019 in seinem Büro war. Um den Fall fortzusetzen, der eigentlich die Summe von drei verschiedenen Forderungen darstellt, rief der Berater mehrere Zeugen vor und forderte Beweismaterial an.

Álvarez zitierte unter anderem die drei Richter, die zu dieser Zeit den Vorsitz der Obersten Gerichte hatten und beschlossen, Vega zu wählen: Gloria Ortiz, Richterin des Verfassungsgerichts, die für den Zeitraum 2019-2020 Präsidentin dieser Gesellschaft war; Lucy Jeanette Bermúdez, Richterin des Staatsrates; und Álvaro Fernando García Restrepo, Richter des Obersten Gerichtshofs.

Darüber hinaus wird der Ad-hoc-Sekretär Juan Enrique Bedoya angehört, der zusätzliche Informationen über die aufstrebenden Registrare erhalten würde, die im Sozialzentrum der Polizeibeamten (Cespo) angekommen sind - einschließlich Anwesenheitsformularen - die Anwesenden bei den Interviews und die Umstände, die zu den Änderungen bei geführt haben die letzte Minute.

Der Stadtrat bat auch um den Link, der angeblich bereitgestellt wurde, um sicherzustellen, dass die Interviews öffentlich waren, Medieneinladungen zu der Veranstaltung und Beweise dafür, dass es an diesem Tag in der Innenstadt von Bogotá Unruhen gab.

In den 2019 verhängten Klagen gegen die Wahl des Registrars gibt es mehrere Argumente. Eine davon ist die Punktzahl, die Vega im Qualifikationstest erzielt hat: 453.423 Punkte. Theoretisch würden nur die ersten zehn Punkte für Interviews abgerufen, sofern sie 500 Punkte oder mehr erzielt hatten.

Obwohl die vom derzeitigen Registrar erzielte Punktzahl diese Schwelle nicht erreichte, wurde Vega zum Interview gerufen. Dort erzielte er 285 von 300 möglichen Punkten, eine Qualifikation, die ausreichte, um die Position einzunehmen.

Als ob das nicht genug wäre, heißt es in den Klagen, dass Vega „nicht die verfassungsmäßigen und rechtlichen Qualitäten und Anforderungen erfüllt, um als solche gewählt worden zu sein“. Um diese Position zu erreichen, musste der Kanzler 15 Jahre Erfahrung in der Justizabteilung, der Staatsanwaltschaft, dem Recht oder dem Universitätsvorsitz in Rechtsfragen nachweisen.

Trotzdem legte Vega seinen Lebenslauf auf, dass er an zwei verschiedenen Orten gleichzeitig arbeitete: Er war stellvertretender Chef, beratender Anwalt und Prozessanwalt bei der Martínez & Vega Abogados Business Law Group, während er Geschäftsführer von Transparency Electoral war.

Die Kläger sagen, dass diese gleichzeitigen Berufserfahrungen nicht zu einem doppelten Dienstalter innerhalb der öffentlichen Ausschreibung führen können, so dass Vega vor seiner Wahl zum Standesbeamten insgesamt neun Jahre, zehn Monate und vier Tage Erfahrung haben würde. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung würde einen Verstoß gegen Artikel 232 Absatz 4 der Politischen Verfassung Kolumbiens darstellen.

Schließlich deuten die Forderungen auch darauf hin, dass der Ort der Interviews in letzter Minute geändert wurde: Sie wurden nicht wie üblich im Justizpalast abgehalten, sondern in Cespo. Darüber hinaus wurde es nicht öffentlich gemacht, sondern hinter verschlossenen Türen.

Das Argument, das am 10. Oktober 2019 vorgebracht wurde, den Veranstaltungsort zu wechseln und die Türen der Öffentlichkeit zu schließen, war eine Reihe von Demonstrationen, die in der Nähe des Justizpalastes Lärm und Störungen der öffentlichen Ordnung verursachten. Der Berater entscheidet über die Angemessenheit dieser Entscheidung.

Bis zu diesem Mittwoch, als das Problem reaktiviert wurde, war die Untersuchung eingestellt worden, weil ein Beamter der Generalstaatsanwaltschaft erklärt hatte, dass sie das Problem nicht lösen konnte; seitdem sind drei Jahre vergangen.

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