Am Mittwoch wies der Oberste Gerichtshof Russlands eine Berufung des russischen Oppositionsführers Alexei Navalny zurück, dessen Verteidigung die Nichtigerklärung der Entscheidung über seine Gefängnisaufnahme im Fall Yves Rocher zugunsten einer Bewährungsstrafe forderte.
„Das Gericht weigerte sich, die Berufung an die Kassationsstelle zu übertragen“, heißt es in einer von der Interfax-Agentur zitierten Quelle des Obersten Gerichtshofs.
Eine ähnliche Entscheidung traf das Gericht in Bezug auf eine Beschwerde der Verteidigung des Gegners gegen die Gerichtsentscheidung, wonach Navalny nach seiner Rückkehr aus Deutschland im Februar letzten Jahres in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurde, wo er sich von einer Vergiftung erholte.
Der Gegner verbüßt derzeit eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren in einem Gefängnis in Pokrov, 85 Kilometer von Moskau entfernt.
Navalny wurde ursprünglich wegen Betrugs und Geldwäsche im Zusammenhang mit der französischen Firma Yves Rocher während eines Prozesses im Jahr 2014 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Bis 2021 genoss der größte Kritiker des Kremls eine Bewährung, die bei seiner Rückkehr aus Deutschland und inmitten von Protesten, bei denen mehr als 10.000 Häftlinge zurückblieben, durch einen Freiheitsentzug in einem Gefängnis ersetzt wurde.
In einem weiteren Prozess letzte Woche wurde Navalny zu neun Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er des groß angelegten Betrugs und der Straftat des Gerichts für schuldig befunden worden war, was bedeutet, dass er für dieses Jahrzehnt im Gefängnis bleiben wird.
Das neue Urteil gegen Navalni beinhaltet auch eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Rubel (etwa 12.000 US-Dollar) wegen Missachtung des Gerichts.
(Mit Informationen von EFE)
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