Das Büro des Generalstaatsanwalts der Nation berichtete am Montag, dem 28. März, dass es die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (GEP) aufgefordert habe, „den Zeitraum, den interessierte Organisationen für die Einreichung von Berichten über Opfer an diese Justiz festgelegt haben, ausnahmsweise zu verlängern“.
Es ist erwähnenswert, dass diese Frist am 21. März abgelaufen ist und der Antrag nach Angaben des öffentlichen Ministeriums mit dem Ziel gestellt wurde, „ihre tatsächliche Teilnahme an der Gerichtsbarkeit sowie den Grundsatz der Gleichheit sicherzustellen“.
Die Generalstaatsanwaltschaft sprach auch das Vorstehende an, „wobei zu berücksichtigen ist, dass Organisationen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der festgelegten Frist geäußert haben, insbesondere in den Gebieten, in denen der Konflikt andauert“.
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Auf die gleiche Weise versicherte er, dass Ursachen wie:
-Fehlende Sicherheitsgarantien für diejenigen, die an der Erstellung von Berichten beteiligt sind.
-Schwierigkeiten bei der Erfassung und Verarbeitung von Informationen aufgrund der Bedingungen der öffentlichen Ordnung in ihren Regionen.
Das Gremium stellte außerdem fest, dass diese Berichte wichtige Beiträge sind, um sicherzustellen, dass Makrofälle das schwerwiegendste und repräsentativste Verhalten während des bewaffneten Konflikts identifizieren. Aus diesem Grund sagte er, dass das Ziel darin bestehe, „internationalen Verpflichtungen nachzukommen und die Opfer und die kolumbianische Gesellschaft die schwersten Verbrechen wegen ihrer Nichtwiederholung zu untersuchen, zu verfolgen und zu bestrafen“.
Es sollte gesagt werden, dass das Büro der Staatsanwaltschaft in seiner Mitteilung die Bemühungen des GEP zur Systematisierung der eingereichten Berichte sowie die Tatsache anerkannte, dass es eine erste Verlängerung für die Einreichung der Berichte gewährte, die im Prinzip am 12. Juli 2021 auslief und bis zum 21. März 2022 dauerte.
Trotzdem wies er darauf hin:
In einer weiteren kürzlich von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Erklärung erklärte sie, sie habe beantragt, dass die vom GEP eröffneten neuen Makrofälle „umfassend und nicht ausschließlich behandelt werden, insbesondere in Gebieten, in denen es keine sicheren Bedingungen für Opfer gibt“.
„Ein großer Teil der Gebiete, in denen es entfernte Opfer gibt, hatte nicht genügend Gelegenheit, dieses Projekt anzuerkennen. Eine Situation, die ein klarer Indikator dafür ist, dass die im Friedensabkommen vorgesehene Garantie der Nichtwiederholung diese Gebiete nicht erreicht hat“, sagte der Delegierte Prokurator mit Koordinationsfunktionen vor dem GEP, Jairo Acosta Aristizábal.
In ähnlicher Weise erklärte Acosta Aristizábal während der Intervention, die er in einer der letzten Anhörungen zu Opferbeobachtungen durchführte, die vom GEP in verschiedenen Abteilungen des Landes organisiert wurden, dass „es keine Unkenntnis oder keinen Ausschluss der Bedingungen der Opfer des bewaffneten Konflikts geben kann, sofern es zu Verzögerungen kommt oder Verzögerung kann eine erneute Viktimisierung und schädliche Maßnahmen beinhalten“.
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