11 Ermittlungen gegen Konzessionäre und Betreiber von Wiegestationen eingeleitet

Supertransport leitete ein Verfahren wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei der Bekämpfung von Übergewicht ein

An diesem Montag, dem 28. März, gab das Verkehrsministerium in einer Erklärung bekannt, dass das Unternehmen nach umfassenden Inspektionsbesuchen der Verkehrsaufsicht an mehreren Wiegestationen im Land 11 Verwaltungsuntersuchungen für Konzessionäre und Betreiber eingeleitet hat.

In ähnlicher Weise gab er an, dass auf der Grundlage der gesammelten Beweise wie dem Wiegen von Tickets und anderen Unterlagen Inkonsistenzen bei der Kontrolle des Bruttofahrzeuggewichts (GVP) von Lastfahrzeugen festgestellt wurden. Offensichtlich würden die untersuchten Tabellen diese vom Verkehrsministerium genehmigten und auch im einheitlichen nationalen Transitregister (RUNT) registrierten Tabellen nicht berücksichtigen.

„Bei Inspektionen von Wiegestationen überwacht die Delegation für Konzessionen und Infrastruktur, dass die von der Regierung genehmigten Fahrzeuggewichte eingehalten werden, da, wenn andere Werte als das maximal zulässige Gewicht festgelegt werden, nicht nur gegen die Vorschriften verstoßen werden, sondern auch die Zustand der Infrastruktur, der Verkehrssicherheit oder der legitimen Rechte der Nutzer „, sagte der Superintendent of Transport, Wilmer Salazar Arias.

Es sollte gesagt werden, dass das Bruttogewicht vom Verkehrsministerium festgelegt wird und darüber hinaus beim RUNT registriert ist. Daher würde die Tatsache, dass die untersuchten Personen angeblich die Software nicht aktualisieren, die den für Lastkraftwagen zulässigen Höchstgewichten entspricht, auf einen Verstoß gegen die damit verbundenen Vorschriften dieses Dienstes hinweisen und sich auf Sicherheit, Qualität, Kontinuität, freien Zugang, Gelegenheit und Effizienz des Transports auswirken System.

Dies waren die Verhaltensweisen, die das Portfolio in Betracht zog, zu Unregelmäßigkeiten führen könnten:

1. Nachteil der Straßeninfrastruktur. Eines der Hauptziele des integrierten Mobilitätssystems, aus dem die Infrastruktur des Landverkehrs besteht, ist die Erhaltung des Straßenerbes des Landes und die Erhaltung der Qualität und Sicherheit der Straßen. Wägestationen sind Betriebseinrichtungen, die Teil dieser Infrastruktur sind. Daher kann die Nichteinhaltung des Standards die strenge Übergewichtskontrolle beeinträchtigen, die für die Instandhaltung der Infrastruktur und die Verkehrssicherheit erforderlich ist.

2. Verkehrsunfälle. Eine angemessene Kontrolle des sogenannten Bruttofahrzeuggewichts macht die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen aufgrund dieser Größe technisch vorhersehbar, da klar ist, dass ein übergewichtiges Fahrzeug die Zerstörung der Verkehrsinfrastruktur beschleunigt, indem es die Nutzungsdauer des Straßenbelags verkürzt und, falls er gewartet wird, es ist klar, dass es sich um Bedingungen ohne jegliche Kontrolle handelt, möglicherweise treten wiederkehrende Ansprüche auf.

3. Ungerechtfertigte Comparenda: Da zwischen den Tabellen keine Übereinstimmung mit dem maximal zulässigen Gesamtgewicht für starre Gütertransportfahrzeuge mit zwei (2) Achsen und dem in den verschiedenen Wiegestationen zulässigen Höchstgewicht besteht, kann dies zu eindeutigen Berichten über Transportverstöße und Beschwerden führen für Verkehrsteilnehmer nicht gerechtfertigt. Darüber hinaus führt der Transport von Fracht unter dem zulässigen Gewicht zu wirtschaftlichen Verlusten für Transporter und Fahrer.

Konzessionen und Betreiber untersucht

1. Neiva Girardot S.A.S.

2.Consorcio Phiole Helios.

3.San Rafael SA Konzession

4.Alto Magdalena S.A.S.

5. Pazifik-Konzession 3.

6. RQS-Östliches Landkonsortium.

7. Konsortium RSG-Ginebra Sur.

8. Über 40 Express S.A.S.

9.BTS-Händler S.A.S. 1

10.Savanne des Westens S.A.S.

11.Konzession Ruta al Mar S.A.S.

Wenn sie für verantwortlich befunden werden, könnten sowohl Konzessionäre als auch Betreiber mit Geldstrafen von bis zu 700 geltenden gesetzlichen Mindestlöhnen bestraft werden.

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