Die Bundeskommission für wirtschaftlichen Wettbewerb (Cofece) verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von dem internationalen Flughafen Mexiko-Stadt (AICM) in Höhe von 848,8 Millionen Pesos, weil sie in monopolistische Praktiken verfallen war.
In einer Erklärung erläuterten sie, dass nach einer Untersuchung in der Akte DE-013-2018 bestätigt wurde, dass AICM die Erlaubnis der Firma Bus Transportation Terrestrial UNE (UNE), die einen Personentransportdienst von und nach Puebla anbieten wollte, zu Unrecht verweigerte. Da es jedoch nicht die Zustimmung der Flughafenbehörden erhielt, wurden ausschließliche Vorteile zugunsten von zwei Genehmigungsinhabern auf derselben Strecke festgelegt, wodurch sie zum Nachteil der Nutzer vom Wettbewerb abgehalten wurden.
Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass dies nicht das erste Mal ist, dass AICM auf diese Weise gehandelt hat, sondern dass es bereits in der Vergangenheit Sanktionen für monopolistische Praktiken gibt, sodass es bereits als Wiederholungstäter angesehen wird.
Um die Abschaffung wettbewerbswidrigen Verhaltens zu überprüfen, kann Cofece von AICM für einen Zeitraum von fünf Jahren und jederzeit Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der auferlegten Verpflichtungen verlangen.
Zusätzlich zu der Tatsache, dass es „den Zugangsdienst am Flughafen garantieren muss, sowohl für die UNE, wenn sie noch interessiert sind und ihn erneut anfordern, als auch für Wirtschaftsakteure, die eine vom Sekretariat für Infrastruktur erteilte Genehmigung erhalten oder erhalten haben, Kommunikation und Verkehr“, die Erklärung liest.
Sobald die Entscheidung dem AICM mitgeteilt wurde, hat der Wirtschaftsteilnehmer das Recht, sich an die Justiz des Bundes zu wenden, um die Maßnahmen der Kommission im Rahmen einer indirekten Amparo-Studie überprüfen zu lassen.
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