Britische Justiz verteidigt den Schutz von Nachrichtenquellen im Angriffsfall

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Die britische Justiz verteidigte den Schutz der Quellen und stimmte am Dienstag einem Journalisten zu, den die Polizei erzwingen wollte, um die Identität eines Terroristen aufzudecken, der für einen der schlimmsten Angriffe im Vereinigten Königreich verantwortlich ist.

Dem Journalisten Chris Mullin gelang es, die Polizei von West Midlands daran zu hindern, Antiterrorismusgesetze anzuwenden, um ihn zu enthüllen, wer die Bomben platziert hat, die 1974 zwei Pubs in Birmingham zerstörten.

Bei den Anschlägen, die der Irish Republican Army (IRA) zugeschrieben wurden, wurden 21 Menschen getötet und Dutzende verletzt.

Mullin, ein ehemaliger Labour-Abgeordneter und ehemaliger Minister der Regierung von Tony Blair, schrieb ein Buch, das die Freilassung von sechs zu Unrecht verurteilten Männern sicherstellte.

Während der Untersuchung legte der echte Terrorist ihm ein „volles Geständnis“ ab. Er wurde während eines Prozesses im Februar in London gegründet. Der Autor versprach jedoch, seine Identität niemals preiszugeben.

In seiner Strafe am Dienstag stimmte Richter Mark Lucraft Mullin zu, unterstützt von der britischen Journalistengewerkschaft NUJ.

Der Magistrat war der Ansicht, dass es kein „öffentliches Interesse gibt, das dem Recht auf Schutz der journalistischen Quelle überlegen ist“ gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

„Das Recht eines Journalisten, seine Quellen zu schützen, ist für eine freie Presse in einer Demokratie von grundlegender Bedeutung“, sagte Mullin, 74, der zuvor der Polizei vorgeworfen hatte, nicht ordnungsgemäß ermittelt zu haben.

Wenn sie es getan hätten, argumentierte er, „hätten sie die echten Autoren überhaupt erwischen können.“

Dieser Satz sei „ein Meilenstein“ für die Meinungsfreiheit, sagte Mullins Anwalt Louis Charalambous.

„Wenn eine vertrauliche Quelle dem Versprechen eines Journalisten auf Lebensschutz nicht vertrauen kann, werden diese Untersuchungen niemals das Licht der Zeit erblicken“, sagte er.

Für die Generalsekretärin der NUJ, Michelle Stanistreet, „bedrohte dieser Fall die Pressefreiheit und stellte einen weiteren Versuch dar, die legitimen Handlungen von Journalisten zu kriminalisieren“.

Zu Unrecht verurteilt, verbrachten die sogenannten „Birmingham Six“ 17 Jahre im Gefängnis und wurden 1991 freigelassen.

Die Polizei von West Midlands sagte, sie werde diese Entscheidung „sorgfältig prüfen“, ohne anzugeben, ob sie eine Berufung in Betracht ziehen würden.

phz-acc/mb

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