Unser Land ist voller Widersprüche, von denen einige sehr ernst sind, wie das, dem dieser Artikel gewidmet ist. Der Hauptwiderspruch liegt natürlich im Vergleich zwischen dem, was wir sein könnten (aufgrund unseres natürlichen Reichtums, unserer geografischen Lage, unseres Bildungs- und Kulturvermögens) und dem, was wir sind, oder besser gesagt, zwischen unserer potenziellen Situation und unserer realen Situation.
Wir wollen diese Absätze jedoch dem Thema der Entkriminalisierung der Abtreibung widmen (Gesetz 27610), das in Wirklichkeit nicht nur die Entkriminalisierung, sondern auch die offizielle Förderung der Abtreibungspraxis darstellt.
Schauen wir uns die Widersprüche an. Mit dem Dekret 1406 von 1998, das in Kraft bleibt, erklärte die Argentinische Republik den 25. März eines jeden Jahres zum „Tag des ungeborenen Kindes“ (Art. 1) und folgte dem alten Ausdruck „nasciturus“, mit dem das römische Recht den Menschen vom Zeitpunkt der Empfängnis bis zur Geburt bezeichnete. Dies spiegelte sich in unserem historischen Bürgerlichen Gesetzbuch wider, das bis 2015 in Kraft war: „Ungeborene Personen sind Personen, die nicht geboren wurden, werden im Mutterleib gezeugt“ (Art. 63). Das derzeitige Zivil- und Handelsgesetzbuch bekräftigt dieselbe Idee: „Beginn der Existenz. Die Existenz der menschlichen Person beginnt mit der Empfängnis „(Art. 19), eine Erklärung, die auch eine Ratifizierung der Grundlagen des Dekrets 1406/98 und der gesamten Rechtstradition unseres Landes betrifft.
Kehren wir dann zum Dekret 1406/98 zurück. Ihre Gründung — der Institution des Tages des ungeborenen Kindes und damit des menschlichen Zustands des „Nasciturus“ — beginnt mit der Erinnerung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN) und die Charta der Vereinten Nationen in Bezug auf „die Würde und den Wert der menschlichen Person und... der gleiche Rechte der gesamten Menschheit“. Es bezieht sich auch auf verschiedene internationale Standards zum Schutz von „Kindern“, insbesondere auf die Konvention über die Rechte des Kindes (UN), die bereits in der Verfassungsreform von 1994 zur Verfassungshierarchie erklärt wurde und die Präambel dieser Konvention zitiert: „Das Kind, wegen seines Mangels an körperliche und geistige Reife, braucht Schutz und besondere Pflege, einschließlich des angemessenen Rechtsschutzes, sowohl vor als auch nach der Geburt“. Ich bestehe darauf, dass dieser Text, unabhängig von seinem normativen Wert, ein verfassungsmäßiges Kriterium für die Auslegung der Konvention ist, so dass sein Gesetz zur Genehmigung Argentiniens (Gesetz 23849) erklärte, dass für die Zwecke der Konvention „ein Kind vom Moment der Empfängnis an als jeder Mensch verstanden wird bis zum Alter von achtzehn (18) Jahren“, eine Norm, die für jede staatliche Maßnahme, die „in Bezug auf Personen bis zum Alter von achtzehn Jahren erlassen wird“, als verbindlich erklärt wurde (Art. 1, Gesetz 26061, „Über den umfassenden Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen“). Offensichtlich müssen wir für die Prüfung des Rechtsstatus einer „menschlichen Person“ auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückgreifen, dessen Artikel 19, wie wir gesehen haben, besagt, dass diese Persönlichkeit vom Moment der Empfängnis an anerkannt wird.
In den „Erwägungsgründen“ des Dekrets 1406/98 heißt es weiterhin: „Dass die Qualität einer Person als Einheit, die Rechte und Vertragsverpflichtungen erwerben kann, sich aus einer verfassungsmäßigen Anforderung ergibt und für unsere Verfassung sowie das Zivil- und Strafrecht das Leben zum Zeitpunkt der Empfängnis beginnt.“
Wir bestehen darauf, dass all diese Regeln bis heute in vollem Umfang in Kraft sind. Wir haben bereits gesehen, welche Kunst. 19 des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches festlegt. Selbst die im Gesetz 27610 vorgesehene Entkriminalisierung, die nicht in allen Fällen gilt, hält Abtreibung in die Qualifikation „Verbrechen gegen das Leben“. Gegen wessen Leben? Offensichtlich des Nasciturus. Wichtig ist, dass der Strafgesetzgeber den Schutz des Lebens des Ungeborenen in denselben „Titel I“, „Verbrechen gegen Personen“, „Kapitel I“, „Verbrechen gegen das Leben“ gesetzt hat und die Abtreibung unmittelbar nach dem Mordverbrechen kriminalisiert. Nachdem der Gesetzgeber des Abtreibungsgesetzes zugegeben hatte, dass das Ungeborene und das Geborene Träger desselben strafrechtlich geschützten Eigentums (Menschenleben) sind, in der neuen Kunst. 86 schloss das Leben des Ungeborenen in allen Fällen bis zur 14. Schwangerschaftswoche der Mutter vom strafrechtlichen Schutz aus (Der Gesetzgeber anstelle der Mutter verwendete den Ausdruck „schwangere Person“ und anstelle der Schwangerschaft den Ausdruck „Schwangerschaftsprozess“, wahrscheinlich wegen der Abstoßung, die durch diese traditionellen und geliebten Begriffe (Mutter, Schwangerschaft) verursacht wurde, die uns an den wertvollen Wert von Frauen und Leben erinnern).
So erkennt unser Land die Menschlichkeit des Ungeborenen während der gesamten Zeit vor der Geburt an, legalisiert jedoch seinen Tod in den ersten 14 Wochen seines Lebens ohne jeden Grund: Während einer solchen Zeit spielt es keine Rolle, welches Alter oder welche Gesundheit die Mutter hat oder ob die Schwangerschaft auf Vergewaltigung zurückzuführen ist. Diese Gründe werden andererseits bei Abtreibungen nach 14 Wochen wichtig sein, aber mit einer Bewertung eines solchen „weiten Ärmels“, dass in der Praxis (die bloße Erklärung, vor neun Monaten Vergewaltigung worden zu sein, reicht aus) die Abtreibung fast bis zum Abschluss durchgeführt werden kann, indem das Kind zerstückelt und/oder saugendes Gehirn, um seine Trennung von der Mutter zu erleichtern, die bereits tot ist (sonst hätten wir Kindermord).
Es sei darauf hingewiesen, dass das Abtreibungsgesetz Artikel 19 des Bürgerlichen Gesetzbuchs weder aufhebt noch dem Gesetz 23849 widerspricht oder ihnen im engeren Sinne widerspricht. Es autorisiert lediglich, ein Wesen zu töten (Leben zu nehmen, Leben abzusagen, Leben auszulöschen), das der Rest des Rechtssystems als menschliche Person betrachtet, dh als Mensch. Es ist, als ob ein Gesetz verabschiedet wurde, das dies vorsah. „Es ist kein Verbrechen, die Person eines Neugeborenen bis zur 14. Woche nach der Geburt mit Zustimmung der gebärenden Person zu töten (um den Begriff „Mutter“ nicht zu verwenden, was die „progressiven“ Gefühle verschlimmert)...“. Eine solche Regel - die, wie wir sehen werden, in einigen Ländern bereits im Gange ist - würde der Menschlichkeit des Neugeborenen nicht widersprechen, sondern lediglich eine bestimmte Tatsache entkriminalisieren. Natürlich hätten wir einen schwerwiegenden Verstoß gegen unsere Verpflichtungen gegenüber dem internationalen Menschenrechtssystem, aber das gilt auch für den Fall des Abtreibungsgesetzes, das gegen die Bedingungen verstößt, unter denen Argentinien sich verpflichtet hat, das Leben des Kindes zu respektieren.
Entgegen dem Argument wäre es nicht wert zu argumentieren, dass dies auch in anderen Rechtssystemen der Fall ist. Genau das passiert nicht. Schauen wir uns einige Beispiele an, bei denen freie Abtreibung, so widerlich sie auch sein mag, in Bezug auf das Menschenrecht auf Leben, in Bezug auf die innere Ordnung nicht gestört — sagen wir „sperpentisch“ — ist:
-Spanien: „Die Persönlichkeit wird zum Zeitpunkt der Geburt lebend erworben, sobald die vollständige Ablösung des Mutterleibs stattgefunden hat“ (Art. 30 CC), damit eine Abtreibung keine menschliche Person tötet (aus rechtlicher Sicht, wenn dies aus biologischer Realität geschieht).
-Italien: „Die Rechtsfähigkeit wird zum Zeitpunkt der Geburt erworben“ (Art. 1, CCC)
-Frankreich: definiert nicht, wann die menschliche Persönlichkeit beginnt, obwohl sie bei der Verabschiedung der Konvention über die Rechte des Kindes im Gegensatz zu Argentinien erklärt hat, dass man von Geburt an ein Kind ist.
In unserem Fall ist, wie wir gesehen haben, eine Dysfunktionalität offensichtlich.
Es ist richtig, dass Artikel 21 unseres Zivil- und Handelsgesetzbuches vorschreibt, dass „die Rechte und Pflichten von Frauen bei Frauen unwiderruflich erworben werden, wenn sie lebend geboren werden“, aber diese Bestimmung bezieht sich auf Fälle von spontaner Abtreibung und nicht auf induzierte Abtreibung. Die gegenteilige Interpretation würde nicht nur den gesunden Menschenverstand verschärfen, sondern auch für die Genehmigung der Abtreibung von Bedeutung sein, sodass beispielsweise die „schwangere Frau“ nicht das Erbe des Mannes und Vaters, die nach der Empfängnis und vor der Geburt gestorben sind, mit dem Kind teilen sollte (dessen Leben „unterbricht“). Das wichtigste Argument liegt jedoch in der Tatsache, dass, in unserer Gesetzgebung (und in der Verfassung und den internationalen Konventionen, wie sie zur verfassungsmäßigen Hierarchie erhoben wurden) die menschliche Persönlichkeit des Ungeborenen seit seiner Konzeption das Recht auf Leben nicht „erworben“ wird, sondern einfach betrachtete die Tatsache der Menschheit: Sie ist das grundlegendste, wesentlichste und intrinsischste aller Rechte. Auf der Grundlage des Lebens können andere Rechte erworben werden, ohne Leben werden keine Rechte erworben (nach dem Tod), sodass das Leben nicht erworben wird (es hat kein vorheriges Budget oder keine vorherige Grundlage), sondern es ist besessen, und das menschliche Leben ist besessen, da es die konkrete und individuelle menschliche Person gibt.
Die obigen Überlegungen zeigen, dass für unser System die Konsequenzen und rechtlichen Unstimmigkeiten des Abtreibungsrechts bestehen, aber der Schock ist aufgrund der biologischen Realität der Zukunft deutlich schlimmer.
Der ideologische Fanatismus, unter dem die Abtreibung leidet, führt sogar dazu, dass sie die Daten der medizinischen Wissenschaft ignorieren. Vom Moment der Empfängnis an genießt das Ungeborene seine persönliche, individuelle menschliche DNA, die es begleitet und individuell identifiziert, bis zu seinem Tod. Seit der sechsten Woche hatte sie einen hörbaren Herzschlag, der seit dieser Zeit einige Gesetze dazu veranlasst hat, Abtreibung zu verbieten, wie es am 11. März im Bundesstaat Texas der Fall war. Die Durchblutung beginnt jedoch, bevor sie hörbar ist. Die „peristaltischen Wellen“ (Bewegung) des sich bildenden Herzens finden am 22. Tag der Schwangerschaft und am Beginn der Durchblutung am 25. Tag statt.
Aber Abtreibungen sind diesen Tatsachen der Realität gleichgültig; Daher kritisieren sie Gesetze, die eine grundlose Abtreibung verbieten, indem sie den Herzschlag des Nasciturus hören, weil sie die Abtreibungspraxis behindern, ohne zu überlegen, ob eine solche Maßnahme angesichts des Universellen nicht positiv ist Anforderung zum Schutz des menschlichen Lebens.
Darüber hinaus haben einige Gesetzgeber im Bundesstaat Maryland beschlossen, im Schrecken der Praxis zu eskalieren, in Erwartung einer möglichen bevorstehenden Umkehrung des Urteils „Roe vs. Wade“, das 1973 zur Legalisierung der Abtreibung in den Vereinigten Staaten führte. Daher legten sie am 4. Februar einen Gesetzentwurf (SB669) vor, der Ermittlungen und/oder Strafverfahren für Mütter und Angehörige der Gesundheitsberufe angesichts einer „Unterlassung“ im Zusammenhang mit einem „perinatalen“ Tod verbieten soll. Die Medizin definiert die „perinatale“ Periode (die im Projekt böswillig verwendet wurde), die zwischen der 20. Schwangerschaftswoche und 1 bis 4 Wochen nach der Geburt vergeht (mehrdeutiger Begriff). So könnte ein Baby, das entweder krank oder gesund geboren wurde, verlassen werden und bis zu 28 Tage nach der Geburt sterben, ohne diejenigen zu bestrafen, die an diesem Filizid und Kindermord beteiligt waren.
Am 25. März werden wir den „Tag des ungeborenen Kindes“ feiern, der in diesen Kriegszeiten auch den heiligen Wert allen menschlichen Lebens bestätigt.
Rodolfo Barra war Richter am Obersten Gerichtshof
Fernando Secin ist Urologe , Onkologe und Lehrer
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