Am Freitag, dem 18. März, erließ der Präsident der Nation, Alberto Fernández, das Dekret 131/2022, mit dem er die Erhöhung der Sätze für Ausfuhrzölle auf bestimmte Produkte anordnete. Der Text des Dekrets, der am nächsten Tag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, beruft sich als Rechtsgrundlage der Entscheidung auf Artikel 755 des Zollkodex. Diese Bestimmung ermächtigt die National Executive Branch, die Sätze der Ausfuhrzölle unter den im Kodex selbst und in anderen anwendbaren Gesetzen vorgesehenen Bedingungen festzulegen.
Die Entscheidung ist verfassungswidrig. In der Tat betonte der Oberste Gerichtshof in der vorherigen „Camaronera Patagonica“ vom 15. April 2014, dass Artikel 755 des Zollkodex keine Art von Rahmen, Begrenzung oder Beschränkung der Befugnis des Präsidenten zur Festlegung des Ausfuhrzolls festlegt.
Der Steuersatz ist ein wesentliches Element der Steuern, da er den Betrag bestimmt, den der Steuerzahler letztendlich an das Finanzministerium zahlen muss. Ohne Angabe im Steuergesetz erfolgt die Festlegung des Satzes ausschließlich im Ermessen des Präsidenten, ohne dass der Kongress Auswirkungen oder Beteiligung des Kongresses an der Entscheidung hat. Dies, so der Gerichtshof, widerspreche dem Grundsatz der Steuerrechtmäßigkeit, der vorschreibt, dass die wesentlichen Elemente der Besteuerung in einem vom Kongress erlassenen formellen Gesetz festgelegt werden.
In „Camaronera Patagonica“ entschied das Gericht auch, dass es zwar zulässig ist, Zölle für andere Zwecke als die Sammlung zu verwenden, wie in Artikel 755 des Zollkodex selbst und als Dekret 131/2022 selbst vorgesehen, indem indirekt versucht wird, die Preise bestimmter Lebensmittel auf dem Markt Tatsache ist, dass die Maßnahme auch verfassungsrechtliche Beschränkungen in Steuerangelegenheiten einhalten muss, da ihre Anwendung unabhängig vom verfolgten Zweck dennoch Auswirkungen auf das Vermögen der Steuerzahler haben wird.
Es sei daran erinnert, dass die Unangemessenheit, sich nur auf Artikel 755 des Zollkodex als Rechtsgrundlage für die Festlegung des Ausfuhrzollsatzes durch den Präsidenten oder einen seiner Minister zu berufen, von allen Ministern unterzeichnet wurde, die zu dieser Zeit vor Gericht waren, einschließlich des renommierten Enrique Petracchi, Carlos Fayt, Eugenio Raul Zaffaroni und Carmen Argibay. Das heißt, Juristen unterschiedlicher doktrinärer und politischer Ausrichtung.
Ein letzter relevanter Punkt von „Camaronera Patagonica“ ist, dass der Gerichtshof dort bestätigt hat, dass die eventuelle legislative Ratifizierung des Dekrets die Ungültigkeit einer von den Steuerbehörden durchgeführten Handlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beheben wird. Daher wird die getroffene Maßnahme, wenn sie gerichtlich angefochten wird, kaum Chancen haben, nützliche Auswirkungen zu haben. Es ist schwierig, die Rationalität einer solchen Entscheidung angesichts der klaren Doktrin zu verstehen, die der Gerichtshof vor fast 8 Jahren aufgestellt hat und die viel ältere Grundsätze widerspiegelt, die seit 1853 in unserer Verfassung enthalten sind und fast seit der frühen Mitte Teil der westlichen Rechtstradition sind Alter.
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