Österreich verbessert Staatsangehörigkeitsrecht für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus

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Das österreichische Parlament änderte das Staatsbürgerschaftsgesetz von 2019, um „Ungleichheiten“ bei der Behandlung der Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus zu korrigieren, die unter dem Dritten Reich aus dem Land geflohen waren.

Das Gesetz, das im vergangenen September in Kraft getreten ist, ermöglicht es Nachkommen von bis zu drei Generationen von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung, in einem vereinfachten Verfahren einen österreichischen Pass zu beantragen.

Das Parlament hat jedoch am Donnerstagabend einstimmig einen Änderungsantrag gebilligt, um „inakzeptable Unterschiede in der Behandlung“ beider Nachkommen zu beheben, sagte Abgeordnete Sabine Schatz in einer Erklärung.

Ungleichheiten wie die Tatsache, dass Nachkommen von Menschen, die von den Nazis getötet wurden, beispielsweise im Konzentrationslager Mauthausen, nicht berechtigt waren, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, sagte die politische Expertin Barbara Serloth, die an dem Änderungsentwurf beteiligt war, gegenüber AFP.

Ebenso wenig waren die Nachkommen derjenigen, die Selbstmord begangen haben oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes als der Nationen des ehemaligen österreichisch-ungarischen Reiches hatten.

Der Abgeordnete Martin Engelberg führte Fälle von Personen an, die die Anforderungen nicht erfüllten, weil ihre Großmütter ihre österreichische Staatsangehörigkeit verloren hatten, als sie heirateten und in ein anderes Land zogen.

Die Frauen haben möglicherweise „absichtlich“ ihre Nationalität verloren, sagte der Abgeordnete, aber es galt „um der Verfolgung zu entkommen“.

Der Änderungsantrag berücksichtigt auch die Nachkommen von Überlebenden, die beschlossen, aus Angst vor Verfolgung nicht nach Österreich zurückzukehren, nachdem Hitler 1933 die Macht übernommen hatte.

Das Gesetz von 2019 ermöglichte es 2021 rund 16.200 Personen, die österreichische Staatsangehörigkeit zu erwerben, ein Plus von 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Hälfte von ihnen waren Nachkommen von Opfern der Nazis.

Etwa 16 Prozent der Einbürgerungen stammten von Israelis, 10 Prozent von Amerikanern und sieben Prozent von Briten.

Bis 2019 konnten nur Holocaust-Überlebende die österreichische Staatsangehörigkeit erlangen.

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