„(...) Diese Situation ist Teil des Kontextes, in dem der „Plan für sexuelle Massenübergriffe gegen das Opfer“ ausgearbeitet wurde, und in seiner Begründung stellen sie Vollstreckungsakte dar, die darauf abzielen, zu überprüfen, ob das Opfer nicht in der Lage ist, solchen Angriffen zu widerstehen (...)“
Als der Straf- und Justizvollzugsrichter Nr. 21, Marcos Fernández, der in Palermo Gruppenvergewaltigung untersucht, von „dieser Situation“ spricht in der Staatsanwaltschaft, die diesen Montag veröffentlicht wurde, bezieht sich auf das Video, in dem alle, Angeklagten und Opfer, in einem Kiosk zu sehen sind zum Volkswagen Gol Blanco gebracht, der um 1.300 Uhr in der Calle Serrano geparkt ist.
Für den Haftrichter ist das, was auf diesen Bildern zu sehen ist, ausreichende Beweise, um von einem gemeinsamen Plan zu sprechen, und deshalb wurde er am Dienstag in Präventivhaft und wegen desselben Verbrechens strafrechtlich verfolgt Engel Pascual Ramos (23), Lautaro Dante Congo Pasotti (24), Tom Fabian Dominguez (21), Steve Alexis Cuzzoni (20), Franco Jesus Lykan (24) Ignacio Retondo (22).
Nach Angaben des Magistrats müssen die sechs Häftlinge für die Gruppenvergewaltigung des 20-jährigen Mädchens, die sich am 28. Februar in Buenos Aires in Palermo ereignete, dieselbe Anklage tragen. Darüber hinaus ordnete er Embargos für 35 Millionen Pesos für jeden der Angeklagten an.
Sowohl für Staatsanwalt Eduardo Rosende als auch für Richter Fernández gab es einen „früheren gemeinsamen Plan“, der abgeschlossen wurde, „indem er den offensichtlichen und sichtbaren Zustand der Verwundbarkeit ausnutzte, den das Opfer darstellte, da er sich nicht in einem psychophysischen Zustand befand, um einer sexuellen Handlung frei zuzustimmen“.
Laut den beiden Ermittlern nutzten die sechs Häftlinge einen entscheidenden Moment, um den Missbrauch durchzuführen: den Moment, als der Freund des Opfers, der sie in dieser Nacht begleitet hatte, beschloss, sich nach Hause zurückzuziehen. „(Der Plan) entwickelte sich im Laufe der Zeit und kristallisierte sich heraus, als TAI sich von dem Ort zu seinem Haus zurückzog.“
In der Verhandlung fasste der Richter in einem Absatz zusammen, welchem Plan alle zustimmten: „Nehmen Sie die Freundin vom Opfer weg, unter dem Vorwand, sie zu dem Kollektiv zu begleiten, das sie nach Hause leiten würde, obwohl sie sie tatsächlich fast unmittelbar danach zum privaten fahren würden Fahrzeug VW Gol weiß, in dem der fleischliche Zugang“.
Nicht nur das. Richter Fernández weist auf Thomas Fabian Dominguez hin unda href="https://www.infobae.com/sociedad/policiales/2022/03/11/violacion-grupal-en-palermo-alexis-cuzzoni-el-mas-joven-de-los-detenidos-que-fue-senalado-por-una-testigo/" rel="noopener noreferrer" Alexis Cuzzoni wie diese verantwortlich für die „Initiierung“ des Plans: „(...) Es begann sich im Laufe der Zeit zu entwickeln, als das Opfer von Domínguez und Cuzzoni in der örtlichen Ro Techno-Bar gesehen und kontaktiert wurde, die mit ihr interagierten (...)“.
Für Richter Marcos Fernández ist es nicht wichtig, ob sich alle Häftlinge kannten oder ob sie zuvor eine gewisse Freundschaft hatten. In dem Brief betont der Magistrat, dass die sechs Angeklagten „ein gemeinsames Verhalten angenommen haben, das in der Entwicklung des Plans zur Vollendung des fleischlichen Zugangs, dessen Opfer er war, gipfelte“.
Für die Forscher war das deutlichste Beispiel für diese angebliche Planung auf den Überwachungskameras des Kiosks „Curiosity“ zu sehen. Dort werden Thomas Dominguez und Alexis Cuzzoni gesehen, wie sie das Opfer berühren und begrapschen, dessen Fähigkeiten eindeutig verändert wurden. Der Richter stellt klar, dass diese Situation allein ein Verbrechen wie einfachen Missbrauch in Betracht ziehen könnte. Er versteht jedoch, dass diese Ereignisse der Beginn des Plans waren, der auf sexuellen Missbrauch abzielte.
„(...) Diese missbräuchlichen Handlungen müssen in dem Kontext gelesen werden, in dem der Plan für sexuelle Massenübergriffe gegen das Opfer erstellt wurde, und stellen in seinem Grund Hinrichtungsakte dar, mit denen überprüft werden soll, ob das Opfer nicht in der Lage ist, solchen Angriffen zu widerstehen (...)“.
Die einzigen beiden Angeklagten, die in der Akte sprachen, waren Retondo und Lykan. Im Grunde glaubte der Magistrat ihnen nicht. „Die Version, die sie zu verwenden versuchten, hat kein Mitleid mit den mit dem Fall verbundenen und in Betracht gezogenen Probanzen, und ihre Haftungsausschlüsse sollten als vergeblicher Versuch verstanden werden, ihre Verfahrenssituation in der Akte zu verbessern.“
Darüber hinaus legte Richter Fernández besonderen Wert auf Lykans Aussage. Er betrachtete es als „Versuch der Rechtfertigung“. Und er wies darauf hin, dass dies nicht mit dem übereinstimmt, was die beiden Bäcker, die das Ereignis miterlebt haben, sagten: „Es ist angebracht, auf die Diskrepanz zwischen Ihrem Konto und denen der Zeugen und den am Ort des Ereignisses erhaltenen Filmproben in Bezug auf den Zeitpunkt des Eintritts in das Straße.“
Der Magistrat bezieht sich auf Lykan, der behauptet, zwischen 13:00 und 13:30 Uhr in das Auto eingestiegen zu sein, während die Überwachungskameras ihn „um 14:47:06 Uhr, also mehr als eine Stunde nach dem, was er gesagt hat, eintreten sehen und dies gemeinsam mit anderen Angeklagten und dem Opfer tun“.
Fernández glaubte Retondo auch nicht. Insbesondere in Bezug auf den Moment, als der Angeklagte das Opfer traf: „Abgesehen von den Uneinigkeiten in Bezug auf die Zeiten, zu denen er verwies, nahm er Kontakt mit dem Opfer auf, während die Probanzen den Standort des Opfers an einem anderen Ort beriefen, ist die Wahrheit, dass er sich am Tatort des Opfers positioniert hat Vorfall und außerhalb des Fahrzeugs, in dem der sexuelle Übergriff stattfand, dem er sich mehr als einmal näherte, an das Fenster des Fahrzeugs klopfte und den Türgriff griff“.
In Bezug auf die Berichte der Zeugen war der Richter der Ansicht, dass sie „klar, kohärent und umständlich“ seien. Er fügte hinzu, dass es keine „Bedenken hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit gebe und es keine Art von Feindseligkeit gegenüber den Angeklagten gebe“.
LESEN SIE WEITER